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FRAGEN UND ANTWORTEN

Wer darf ein Boot Mieten 

Boote bis 8PS

ab 18 Jahren ohne Führerschein

Boote über 8 PS

Schweizer die Besitz eines Ausweises der Kategorie A sind. 

Ausländer die Nachweisen können das Sie im Besitze eines gleichwertigen Dokumentes sind.

Der Mieter ist Verantwortlich eine Gültige Fahrerlaubnis!

Das erste mal ein Boot Mieten bei uns 

Wenn Sie das erste mal ein Boot bei uns mieten

bekommen Sie eine ausführliche Einführung.

Wir nehmen uns Zeit alle fragen zum Boot zu beantworten.

Beim nächsten mal können Sie das Boot selbständig übernehmen und zurückbringen. Als währe es Ihr eigenes Boot 

Kann mir die Miete verweigert werden 

Der Vermieter kann die Vermietung aus Sicherheitsgründen verweigern. 

Wer Zahlt den Treibstoff

Bei 8 PS Booten ist der Treibstoff inklusive.

Über 8 PS wird der Treibstoff nach Verbrauch abgerechnet zum Ortsüblichen Tagespreis in Bar 

Schlechtes Wetter

Bei Stark Regnerischem oder Stümischen Wetter, sowie bei Starkwind- oder Gewitterwarnung bleiben unsere Boote aus Sicherheitsgründen im Hafen. Die Miete wird 100% zurück erstattet.

Wir kann ich von Rabatten profitieren

Sie Tragen sich für Newsletter ein und verpassen keine Aktion

Sie geniessen die Fahrschule bei L- Boot.ch und profitieren von vielen Vorteilen.

Sie buchen voraus und sparen, Aktionen finden Sie auf der Website unter "Unsere Boote" 

Sie werden Stammkunde und erhalten 10% Rabatt auf alle ihre Buchungen 

Stammkunde viele Vorteile

Wie und wann bringe ich das Boot zurück?

Zum Mietboot ist Sorge zu tragen und in sauberem Zustand zurückzugeben.

Bei Stumvorwarnung  /Sturmwarnung ist der Heimathafen anzulaufen 

Entstehen aufwendige Reinigungsarbeiten werden diese durch die Bootsvermietung ausgeführt und mit CHF 80.-/h in Rechnung gestellt.

Wird die abgemachte Mietdauer überschritten, wird dem Mieter/die Mieterin die pauschale von  CHF 100.- je angefangener Stunde verrechnet.

Kaution / Versicherung 

Die Kaution Beträgt CHF 500.- und ist vor Übergabe vom Boot zu hinterlegen 

Im Schadensfall hat der/die MieterIn einen Selbstbehalt von CHF 500.- zu tragen.

Fallen die Reparaturkosten niedriger aus, so wird der Restbetrag dem Mieter zurückerstattet.
Der/Die MieterIn bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nicht gedeckt werden zerschnittene Polster, verlorene Ausrüstung, defekter Propeller. Die Vermietfirma lehnt jede Verantwortung und Kostenfolge bei Personenschäden vollumfänglich ab. Der/Die MieterIn und weitere Gäste der Mietboote sind für eine entsprechende Unfall- / Personenschutzversicherung selbst verantwortlich.

Kann man bei Ihnen Geschenkgutscheine kaufen?

Ja, Rufen Sie uns an

Gibt es weitere Regeln?

Ja, Lesen Sie Bitte unsere AGB und den Mietvertrag aufmerksam durch.

Welche Zahlungsmethoden akzeptieren Sie?

Wir Arbeiten an weiteren Möglichkeiten der Zahlung

Zur Zeit: Bar Zahlung

Mit dem Zahlen der Miete Akzepieren Sie automatisch unsere AGB

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